
Basismaßnahmen KAS-51
Die Basismaßnahmen nach KAS-51 legen Verantwortlichkeiten und Schutzmaßnahmen für Biogasanlagen fest. (Auszug aus dem Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit.) Festlegung von Verantwortlichkeiten Zugangs- und Zutrittsmanagement und -überwachung Zugriffsmanagement auf Prozesssteuerung / Sicherheitssteuerung Manipulationserkennung und –schutz Regelungen für Fremdpersonal und fremdvergebene Dienstleistungen Sensibilisierung/Schulung eigener Mitarbeiter Reaktion auf neue Schwachstellen und IT-BedrohungenMehr erfahren








